Meine Tätigkeiten für Sie sind allesamt haushaltsnahe Dienstleistungen für Privatpersonen, welche Sie als solche bei Ihren Einkommenssteuererklärungen nach § 35 Abs. 2 EStG geltend machen können.
Ich wische jede Oberfläche in Ihrer Wohnung sorgfältig ab und entferne so jeglichen Staub. Nach mehr oder weniger feuchtem Lappeneinsatz ist das Ergebnis eine saubere, staubfreie Oberfläche.
Gerade an jedem Fußboden in Ihrer Wohnung sammelt sich eine Menge Schmutz. Darum arbeite ich hier besonders sorgfältig, indem ich den Boden sauge und wische.
In jeder Küche ist Hygiene besonders wichtig. Darum richte ich mein Augenmerk gerade auf jede Ablagefläche und jedes Spülbecken.
Ein sauberes Bad ist Voraussetzung für einen Raum, der vorrangig zur Körperpflege dient. Darum reinige ich Spiegel, Waschbecken, Dusche, Badewanne, Toilette, jede Armatureinheit, Badschrankoberfläche und jede Fliesenwand
Die Fensterreinigung können Sie entweder mit in die Unterhaltsreinigung einbeziehen oder Sie buchen diese Dienstleistung separat. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, mein Arbeitsergebnis ist immer eine saubere Fensterfront.
Die komplette Reinigung Ihrer Wohnung erfordert eine solide Vertrauensbasis. Ich bringe während Ihrer täglichen Abwesenheit Ihre Wohnung auf Hochglanz.